Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung. Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen. Wenn bei einer Gleisverzweigung bei den Signalen El 1v, El 1, El 3, El 4 und El 6 angezeigt werden soll, für welche Fahrtrichtung das Signal gilt, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt. Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, daß das Signal für den geraden Zweig oder bei Krümmungen für den schwächer gekrümmten Zweig der Weiche gilt. Ein waagerechter Pfeil zeigt an, für welche Richtung das Signal gilt. Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und sind mehrere Gleise betroffen, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden. An Fahrleitungs-Schutzstrecken zeigt die Rückseite des Signals El 1 stets das Signal El 2. Wo Fahrleitungs-Schutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die Fahrleitungs-Schutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal (El 1 / El 2) vorhanden. Signale an Fahrleitungs-Schutzstrecken sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen kann darauf verzichtet werden.

El 1v - El 1 erwarten

Das Signal wird bei einfachen örtlichen Verhältnissen nicht gezeigt. Das Signal befindet sich grundsätzlich im halben Bremswegabstand vor El 1. Das Signal befindet sich rechts - für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung links - neben dem Gleis. Das Signal wird durch eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  El 1 - Ausschaltsignal - Ausschalten

Das Signal bedeutet, dass das Ausschalten am Signal beendet sein muss. Das Signal befindet sich rechts neben dem Gleis. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  El 2 - Einschaltsignal - Einschalten erlaubt

Das Signal bedeutet, dass das Triebfahrzeug nach Vorbeifahrt am Signal eingeschaltet werden darf. Das Signal befindet sich auf zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger Strecke links oder rechts neben dem Gleis. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde. Im Bereich von Systemwechseln kann das Signal mit einer auf der Spitze stehenden weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel, auf der sich eine weiße Sinuskurve mit darüber stehender Zahl "15" (Wechselstromsystem-Anfang) oder zwei waagerechte weiße Streifen (Gleichstromsystem-Anfang) befinden, ergänzt sein. In diesem Fall darf das Triebfahrzeug erst nach Umschalten auf das angezeigte Stromsystem wieder eingeschaltet werden.

 

  El 3 - "Bügel ab"= Ankündesignal - Signal "Bügel ab" erwarten

Das Signal kündigt ein "Bügel ab"= Signal (El 4) an. Das Signal befindet sich rechts neben dem Gleis mindestens 250 m vor dem "Bügel ab"= Signal (El 4). Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  El 4 - "Bügel ab"= Signal - Bügel ab

Das Signal kennzeichnet den Beginn eines Gleisabschnitts, der nur mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden darf. Am Signal müssen die Stromabnehmer völlig gesenkt sein. Das Signal befindet sich rechts vom Gleis 30 m vor dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  El 5 - "Bügel an"=Signal - Bügel an

Das Signal kennzeichnet das Ende eines Gleisabschnitts, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss. Das Signal bedeutet, dass die gesenkten Stromabnehmer vom Signal ab wieder angelegt werden dürfen. Der Triebfahrzeugführer darf mit dem Anlegen erst beginnen, wenn das Triebfahrzeug am Signal vorbeigefahren ist. Das Signal befindet sich auf zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger Strecke links vom Gleis 30 m hinter dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt. Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  El 6 - Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern

Das Signal zeigt an, dass Fahrten darüber hinaus für Triebfahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern verboten sind. Das Signal befindet sich etwa 10 m vor dem für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern nicht befahrbaren Fahrleitungs-Abschnitt rechts neben oder über dem Gleis. Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.