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Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken,
Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte
und das Ende der Fahrleitung. Die Fahrleitungssignale bestehen
aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten
blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen. Wenn
bei einer Gleisverzweigung bei den Signalen El 1v, El 1, El 3,
El 4 und El 6 angezeigt werden soll, für welche Fahrtrichtung
das Signal gilt, so wird dies durch einen Pfeil über dem
Signal angezeigt. Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, daß
das Signal für den geraden Zweig oder bei Krümmungen
für den schwächer gekrümmten Zweig der Weiche gilt.
Ein waagerechter Pfeil zeigt an, für welche Richtung das
Signal gilt. Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander
und sind mehrere Gleise betroffen, so sind erforderlichenfalls
zwei Pfeile über dem Signal vorhanden. An Fahrleitungs-Schutzstrecken
zeigt die Rückseite des Signals El 1 stets das Signal El
2. Wo Fahrleitungs-Schutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten
der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die
Fahrleitungs-Schutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal
(El 1 / El 2) vorhanden. Signale an Fahrleitungs-Schutzstrecken
sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen
kann darauf verzichtet werden.
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El 1v - El 1
erwarten
Das Signal wird bei einfachen örtlichen Verhältnissen
nicht gezeigt. Das Signal befindet sich grundsätzlich
im halben Bremswegabstand vor El 1. Das Signal befindet
sich rechts - für Fahrten entgegen der gewöhnlichen
Fahrtrichtung links - neben dem Gleis. Das Signal wird durch
eine Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines
Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für
das Nachbargleis gültig sein würde.
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El 1 - Ausschaltsignal
- Ausschalten
Das Signal bedeutet, dass das Ausschalten am Signal beendet
sein muss. Das Signal befindet sich rechts neben dem Gleis.
Für Fahrten auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen
Fahrtrichtung befahren werden, gelten die linken Signale.
Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet,
wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen
unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig
sein würde.
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El 2 - Einschaltsignal
- Einschalten erlaubt
Das Signal bedeutet, dass das Triebfahrzeug nach Vorbeifahrt
am Signal eingeschaltet werden darf. Das Signal befindet
sich auf zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger
Strecke links oder rechts neben dem Gleis. Für Fahrten
auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird
durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund
seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch
für das Nachbargleis gültig sein würde. Im
Bereich von Systemwechseln kann das Signal mit einer auf
der Spitze stehenden weiß- und schwarzumrandeten blauen
quadratischen Tafel, auf der sich eine weiße Sinuskurve
mit darüber stehender Zahl "15" (Wechselstromsystem-Anfang)
oder zwei waagerechte weiße Streifen (Gleichstromsystem-Anfang)
befinden, ergänzt sein. In diesem Fall darf das Triebfahrzeug
erst nach Umschalten auf das angezeigte Stromsystem wieder
eingeschaltet werden.
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El 3 - "Bügel
ab"= Ankündesignal - Signal "Bügel ab"
erwarten
Das Signal kündigt ein "Bügel ab"=
Signal (El 4) an. Das Signal befindet sich rechts neben
dem Gleis mindestens 250 m vor dem "Bügel ab"=
Signal (El 4). Das Signal wird durch die Zuordnungstafel
gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen
zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis
gültig sein würde.
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El 4 - "Bügel
ab"= Signal - Bügel ab
Das Signal kennzeichnet den Beginn eines Gleisabschnitts, der nur mit gesenkten
Stromabnehmern befahren werden darf. Am Signal müssen
die Stromabnehmer völlig gesenkt sein. Das Signal befindet
sich rechts vom Gleis 30 m vor dem mit gesenkten Stromabnehmern
zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt. Für Fahrten
auf Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird
durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund
seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch
für das Nachbargleis gültig sein würde.
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El 5 - "Bügel
an"=Signal - Bügel an
Das Signal kennzeichnet das Ende eines Gleisabschnitts,
der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss. Das
Signal bedeutet, dass die gesenkten Stromabnehmer vom Signal
ab wieder angelegt werden dürfen. Der Triebfahrzeugführer
darf mit dem Anlegen erst beginnen, wenn das Triebfahrzeug
am Signal vorbeigefahren ist. Das Signal befindet sich auf
zweigleisiger Strecke rechts, auf eingleisiger Strecke links
vom Gleis 30 m hinter dem mit gesenkten Stromabnehmern zu
befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt. Für Fahrten auf
Gleisen, die entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
befahren werden, gelten die linken Signale. Das Signal wird
durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund
seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch
für das Nachbargleis gültig sein würde.
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El 6 - Halt
für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
Das Signal zeigt an, dass Fahrten darüber hinaus für
Triebfahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern verboten sind.
Das Signal befindet sich etwa 10 m vor dem für Fahrzeuge
mit gehobenen Stromabnehmern nicht befahrbaren Fahrleitungs-Abschnitt
rechts neben oder über dem Gleis. Das Signal ist rückstrahlend
oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
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