Lf 1 - Langsamfahrscheibe - Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Tageszeichen: Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Nachtzeichen: Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landes-Verkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen. Die gelbe Scheibe darf rückstrahlend sein; das Nachtzeichen ist dann nicht beleuchtet. Die Langsamfahrscheibe kündigt an, dass auf dem in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Lf 2 und Lf 3) gekennzeichneten Gleisabschnitt höchstens die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit angewandt werden darf, bis das letzte Fahrzeug des Zuges den Abschnitt verlassen hat. Als Kennziffern werden nur die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet. Die Langsamfahrscheibe steht in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis. Für Fahrten auf falschem Gleis, bei Gleiswechselbetrieb und bei zeitweise eingleisigem Betrieb kann sie auch links stehen. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde. Bei beschränktem Raum sind die gelben Lichter des Nachtzeichens etwa 15 m vor der Scheibe aufgestellt. Die Langsamfahrscheibe steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt. Wenn bei einer Abzweigstelle die Langsamfahrscheibe für eine erst auf der abzweigenden Strecke beginnende Langsamfahrstelle auf der Gemeinschaftsstrecke aufgestellt ist, sind die aus der Gemeinschaftsstrecke in die andere abzweigende Strecke einfahrenden Züge durch schriftlichen Befehl oder die La zu verständigen, dass das Signal Lf 1 nicht gilt. Zusätzlich wird das Signal um einen gelben Richtungspfeil ergänzt, der anzeigt, für welche Fahrtrichtung das Signal gilt. Schließt sich unmittelbar an eine Langsamfahrstelle eine weitere an, die mit niedriger Geschwindigkeit zu befahren ist, so ist die Langsamfahrscheibe für diese zweite Langsamfahrstelle hinter der Anfangscheibe der ersten Langsamfahrstelle aufgestellt. Wenn nötig, muss die erste Langsamfahrstelle bis zur Länge des Bremsweges der Strecke gegen die Fahrtrichtung verlängert werden. Wird die zweite Langsamfahrstelle mit höherer Geschwindigkeit befahren, so ist die Langsamfahrscheibe hierfür erst unmittelbar vor der zugehörigen Anfangscheibe aufgestellt. Bei den Eisenbahnen des Bundes darf der Eisenbahninfrastrukturunternehmer - bei den NE der Oberste Betriebsleiter - in zwingenden Fällen zulassen, dass die Langsamfahrscheibe auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der Abstand ist dann in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben. Wenn Züge hinter der Langsamfahrscheibe beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen, ist eine zweite Langsamfahrscheibe - bei Dunkelheit ohne die gelben Lichter - aufgestellt. Der Standort der Wiederholungsscheiben ist dann in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben.

 

 
  Lf 2 - Anfangscheibe - Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A.

Die Rückseite der Anfangscheibe zeigt das Signalbild der Endscheibe (Lf 3). Die Anfangscheibe steht in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis am Anfang des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. Für Fahrten auf falschem Gleis, bei Gleiswechselbetrieb und bei zeitweise eingleisigem Betrieb kann sie auch links stehen. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde. Die Anfangscheibe ist bei Dunkelheit beleuchtet. Die Anfangscheibe darf rückstrahlend sein; sie ist dann nicht beleuchtet. Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, ob die Anfangscheibe aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten ist.

 

  Lf 3 - Endscheibe - Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Scheibe mit schwarzem E.

Die Rückseite der Endscheibe zeigt das Signalbild der Anfangscheibe (Lf 2). Die Endscheibe steht in der Regel unmittelbar rechts, für Fahrten auf falschem Gleis, bei Gleiswechselbetrieb und bei eingleisigem Betrieb unmittelbar links neben dem Gleis am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. Die Endscheibe ist nicht aufgestellt, wenn eine zweite Langsamfahrstelle unmittelbar anschließt. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde. Bei Eisenbahnen des Bundes ist die Endscheibe nur auf zweigleisigen Strecken beleuchtet. Die Endscheibe darf rückstrahlend sein; sie ist dann nicht beleuchtet. Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, ob die Endscheibe aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten ist.

 

  Lf 4 - Geschwindigkeitstafel - Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, das der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Das Signal Lf 4 steht nur auf Nebenbahnen und ist beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert. Es ist in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt; vor Bahnübergängen kann es auch in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand stehen. Das Signal Lf 4 ist aufgestellt, a) wo die zulässige Geschwindigkeit vor der ständigen Langsamfahrstelle um 25 % und mehr größer ist als auf der Langsamfahrstelle. Das Signal kann entfallen, wenn ein sonstiger geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist, b) wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, dass vom zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung Hp 1 die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf, c) wo die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermäßigt werden muss. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss am Signal Lf 5, wo dieses nicht aufgestellt ist, vor dem Bahnübergang durchgeführt sein. Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat. Das Signal Lf 4 steht in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 bekannt gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  Lf 5 - Anfangtafel - Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A.

Das Signal Lf 5 ist nur auf Nebenbahnen dort aufgestellt, wo es erforderlich ist, vor Bahnübergängen die Stelle besonders zu kennzeichnen, von der ab die mit Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt. Das Signal Lf 5 steht in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 bekannt gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal - Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten

Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weißumrandete dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Das Signal Lf 6 steht nur auf Hauptbahnen und ist rückstrahlend oder beleuchtet. Es ist in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt. Das Signal Lf 6 steht in der Regel unmittelbar rechts, bei Gleiswechselbetrieb unmittelbar links neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408, bei Bauzuständen in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

 

  Lf 7 - Geschwindigkeitssignal - Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden.

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Das Signal Lf 7 steht nur auf Hauptbahnen und ist rückstrahlend oder beleuchtet. Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal Lf 7 gilt nur bei Stellung Hp 1. Das Signal Lf 7 steht in der Regel unmittelbar rechts, bei Gleiswechselbetrieb unmittelbar links neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408, bei Bauzuständen in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.