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Lf 1 - Langsamfahrscheibe
- Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf
der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten
werden darf.
Tageszeichen: Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe
Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben
zeigen. Nachtzeichen: Unter dem beleuchteten Tageszeichen
zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei
beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem
Tageszeichen. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der
10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen
ist.
Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden,
kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste
Landes-Verkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens
auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen.
Die gelbe Scheibe darf rückstrahlend sein; das Nachtzeichen
ist dann nicht beleuchtet. Die Langsamfahrscheibe kündigt
an, dass auf dem in der Regel durch Anfang- und Endscheibe
(Lf 2 und Lf 3) gekennzeichneten Gleisabschnitt höchstens
die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit angewandt
werden darf, bis das letzte Fahrzeug des Zuges den Abschnitt
verlassen hat. Als Kennziffern werden nur die Ziffern 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.
Die Langsamfahrscheibe steht in der Regel unmittelbar rechts
neben dem Gleis. Für Fahrten auf falschem Gleis, bei
Gleiswechselbetrieb und bei zeitweise eingleisigem Betrieb
kann sie auch links stehen. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel
gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen
zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis
gültig sein würde. Bei beschränktem Raum
sind die gelben Lichter des Nachtzeichens etwa 15 m vor
der Scheibe aufgestellt. Die Langsamfahrscheibe steht in
der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem
langsam zu befahrenden Gleisabschnitt. Wenn bei einer Abzweigstelle
die Langsamfahrscheibe für eine erst auf der abzweigenden
Strecke beginnende Langsamfahrstelle auf der Gemeinschaftsstrecke
aufgestellt ist, sind die aus der Gemeinschaftsstrecke in
die andere abzweigende Strecke einfahrenden Züge durch
schriftlichen Befehl oder die La zu verständigen, dass
das Signal Lf 1 nicht gilt. Zusätzlich wird das Signal
um einen gelben Richtungspfeil ergänzt, der anzeigt,
für welche Fahrtrichtung das Signal gilt. Schließt
sich unmittelbar an eine Langsamfahrstelle eine weitere
an, die mit niedriger Geschwindigkeit zu befahren ist, so
ist die Langsamfahrscheibe für diese zweite Langsamfahrstelle
hinter der Anfangscheibe der ersten Langsamfahrstelle aufgestellt.
Wenn nötig, muss die erste Langsamfahrstelle bis zur
Länge des Bremsweges der Strecke gegen die Fahrtrichtung
verlängert werden. Wird die zweite Langsamfahrstelle
mit höherer Geschwindigkeit befahren, so ist die Langsamfahrscheibe
hierfür erst unmittelbar vor der zugehörigen Anfangscheibe
aufgestellt. Bei den Eisenbahnen des Bundes darf der Eisenbahninfrastrukturunternehmer
- bei den NE der Oberste Betriebsleiter - in zwingenden
Fällen zulassen, dass die Langsamfahrscheibe auch in
einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke
aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand dem tatsächlich
erforderlichen Bremsweg entspricht. Der Abstand ist dann
in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt
gegeben. Wenn Züge hinter der Langsamfahrscheibe beginnen
oder ihre Fahrt fortsetzen, ist eine zweite Langsamfahrscheibe
- bei Dunkelheit ohne die gelben Lichter - aufgestellt.
Der Standort der Wiederholungsscheiben ist dann in der La
oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben.
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Lf 2 - Anfangscheibe
- Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe
mit weißem Rand und schwarzem A.
Die Rückseite der Anfangscheibe zeigt das Signalbild
der Endscheibe (Lf 3). Die Anfangscheibe steht in der Regel
unmittelbar rechts neben dem Gleis am Anfang des langsam
zu befahrenden Gleisabschnitts. Für Fahrten auf falschem
Gleis, bei Gleiswechselbetrieb und bei zeitweise eingleisigem
Betrieb kann sie auch links stehen. Das Signal wird durch
die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines
Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für
das Nachbargleis gültig sein würde. Die Anfangscheibe
ist bei Dunkelheit beleuchtet. Die Anfangscheibe darf rückstrahlend
sein; sie ist dann nicht beleuchtet. Bei den NE bestimmt
der Oberste Betriebsleiter, ob die Anfangscheibe aufzustellen
ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten ist.
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Lf 3 - Endscheibe
- Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße
Scheibe mit schwarzem E.
Die Rückseite der Endscheibe zeigt das Signalbild
der Anfangscheibe (Lf 2). Die Endscheibe steht in der Regel
unmittelbar rechts, für Fahrten auf falschem Gleis,
bei Gleiswechselbetrieb und bei eingleisigem Betrieb unmittelbar
links neben dem Gleis am Ende des langsam zu befahrenden
Gleisabschnitts. Die Endscheibe ist nicht aufgestellt, wenn
eine zweite Langsamfahrstelle unmittelbar anschließt.
Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet,
wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen
unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig
sein würde. Bei Eisenbahnen des Bundes ist die Endscheibe
nur auf zweigleisigen Strecken beleuchtet. Die Endscheibe
darf rückstrahlend sein; sie ist dann nicht beleuchtet.
Bei den NE bestimmt der Oberste Betriebsleiter, ob die Endscheibe
aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob sie zu beleuchten
ist.
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Lf 4 - Geschwindigkeitstafel
- Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die
angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden
darf
Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel
mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Die gezeigte
Kennziffer bedeutet, das der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit
zugelassen ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze
nach oben zeigen.
Das Signal Lf 4 steht nur auf Nebenbahnen und ist beleuchtet,
wenn der Betrieb es erfordert. Es ist in der Regel im Abstand
des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden
Gleisabschnitt aufgestellt; vor Bahnübergängen
kann es auch in einem für das Abbremsen ausreichenden
Abstand stehen. Das Signal Lf 4 ist aufgestellt, a) wo die
zulässige Geschwindigkeit vor der ständigen Langsamfahrstelle
um 25 % und mehr größer ist als auf der Langsamfahrstelle.
Das Signal kann entfallen, wenn ein sonstiger geeigneter
Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist,
b) wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, dass vom
zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung Hp 1 die angezeigte
Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf, c)
wo die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermäßigt
werden muss. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss
am Signal Lf 5, wo dieses nicht aufgestellt ist, vor dem
Bahnübergang durchgeführt sein. Sie ist beizubehalten,
bis das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht
hat. Das Signal Lf 4 steht in der Regel unmittelbar rechts
neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen Richtlinien
zur DS 408 bekannt gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel
gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen
zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis
gültig sein würde.
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Lf 5 - Anfangtafel
- Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung
muss durchgeführt sein.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße
Tafel mit schwarzem A.
Das Signal Lf 5 ist nur auf Nebenbahnen dort aufgestellt,
wo es erforderlich ist, vor Bahnübergängen die
Stelle besonders zu kennzeichnen, von der ab die mit Signal
Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt. Das Signal Lf 5 steht
in der Regel unmittelbar rechts neben dem Gleis. Ausnahmen
sind in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 bekannt
gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet,
wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen
unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig
sein würde.
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Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal
- Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten
Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weißumrandete
dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert
in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen
ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach
oben zeigen. Das Signal Lf 6 steht nur auf Hauptbahnen und
ist rückstrahlend oder beleuchtet. Es ist in der Regel
im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu
befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt. Das Signal Lf 6
steht in der Regel unmittelbar rechts, bei Gleiswechselbetrieb
unmittelbar links neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den
Örtlichen Richtlinien zur DS 408, bei Bauzuständen
in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt
gegeben. Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet,
wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen
unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig
sein würde.
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Lf 7 - Geschwindigkeitssignal
- Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht
überschritten werden.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße
Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert
in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Das Signal
Lf 7 steht nur auf Hauptbahnen und ist rückstrahlend
oder beleuchtet. Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal
Lf 7 gilt nur bei Stellung Hp 1. Das Signal Lf 7 steht in
der Regel unmittelbar rechts, bei Gleiswechselbetrieb unmittelbar
links neben dem Gleis. Ausnahmen sind in den Örtlichen
Richtlinien zur DS 408, bei Bauzuständen in der La
oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben. Das
Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn
es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend
auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
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